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In
Namibia ist der Besuch der staatlichen Schulen kostenlos. Die
Schulen verlangen jedoch einen Beitrag zum Schulentwicklungsfonds.
Offiziell dürfen die Schulen niemanden zurückweisen, der das nicht
bezahlen kann. Tatsächlich werden diese Schüler wegen Überfüllung
der Schulen häufig nicht aufgenommen. Für
viele Familien bedeutet dies eine große, finanzielle Belastung. Viele
Eltern können den Beitrag für die Kinder nicht aufbringen. 30-40%
Arbeitslosigkeit und ein durchschnittliches Monatseinkommen von
120,- € lassen viele Eltern einen Schulbesuch als Luxus
erscheinen.
Der
Verein Sonnenkinderprojekt Namibia e.V.
hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Mädchen und
Jungen an unseren Partnerschulen zu unterstützen und zu fördern.
Die Mitglieder des Vereins können fördern oder auch
Patenschaften übernehmen. Patenschaften sind zur Zeit nur an der
Augeikhas Primary School (Katutura/Windhoek), an der Rehoboth
Primary School (Rehoboth) und an der Namib High
School (Swakopmund) möglich.
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Was
heißt es, eine Patenschaft zu übernehmen ?
Eine Patenschaft im Verein Sonnenkinderprojekt bedeutet, dass die
Paten das "Schulgeld" für eine Schülerin/ einen Schüler
übernehmen, solange, wie die Schulzeit für das entsprechende Kind
anhält. Sind die Kinder jünger, dauert die Patenschaft naturgemäß
länger. Entscheidet sich der Pate für ein älteres Kind, verkürzt
sich die Patenzeit. Im Sinne der Kinder sollte äußerst
verantwortungsbewusst überlegt werden, ob eine Patenschaft für die
entsprechende Dauer eingegangen werden kann. Durch Patenschaften
entstehen Kontakte zwischen den Paten und Kindern. Zur Zeit beträgt
der Patenschaftsbeitrag 17,- € pro Monat und Kind. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Verein.
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Förderantrag
zum Herunterladen:
Auch
hier gilt: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt
an den Verein.

Sonnenkinder an der
Namib High School mit einer Bücherspende
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Hinweis
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Dem Verein "Sonnenkinderprojekt Namibia e.V."
(ehemals: Sonnenkinderprojekt-Namib-Grundschule
e.V.)
wurde durch das Finanzamt Sulingen am 18. Dezember 2003 die
"Gemeinnützigkeit" im Sinne der §§ 51 ff AO
(Abgabenordnung) bescheinigt. Für
Patenschaftsbeiträge, sowie für Förderbeiträge gibt es
Spendenbescheinigungen, die beim Finanzamt eingereicht werden können.
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